Durch eine aktuelle Sonderregelung zur sogenannten Telefon-AU dürfen Ärzte für bis zu sieben Kalendertage nach telefonischer Anamnese krankschreiben.
*LEIDER NUR FÜR UNS BEKANNTE PATIENTEN -> NEUPATIENTEN BITTEN WIR UM VORSTELLUNG IN UNSERER INFEKTSPRECHSTUNDE*
! Dies gilt nur für leichte Erkrankungen der oberen Atemwege !
Um für Sie Wartezeit am Telefon zu reduzieren, melden Sie sich bitte über den folgenden Link an, wir rufen Sie zurück. Bitte stellen Sie eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit ab Buchung des Termins sicher!
->ACHTUNG: Der gebuchte Terminzeitpunkt entspricht nicht der Rückrufzeit <-
Sie sind nur leicht an den oberen Atemwegen erkrankt? Aufgrund einer Sonderregelung zur sog. Telefon-AU dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu sieben Kalendertage bescheinigen.
Einen Telefonanruf können Sie HIER vereinbaren. *Bitte geben Sie bei Buchung unter Hinweise an die Praxis unbedingt ihre Symptome an*